Wahlberichte & Analysen

 

Europa- und Gemeinderatswahl 2019

 

Über die aktuelle Ergebnispräsentation am Wahlabend hinaus bietet das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement eine ausführliche Wahlanalyse und Berichterstattung an.

 

Statistischer Infodienst

 

Am Wahlabend erscheint ein „Statistischer Infodient“ der das vorläufige amtliche Endergebnis zum Inhalt hat. Im "Statistischen Infodienst" werden kurze Analysen (2-5 Seiten) zu aktuellen Themen der Stadt veröffentlicht. Die Reihe enthält auch zahlreiche Veröffentlichungen zu den Ergebnissen früherer Wahlen und zum Wahlverhalten der Freiburger Bevölkerung. Der Statistische Infodienst ist online abrufbar und kann unter Angabe einer E-Mail-Adresse kostenfrei unter statistik@stadt.freiburg.de abonniert werden. Er erscheint in unregelmäßiger Folge.

 

Wahlbericht

 

Das amtliche Endergebnis der Europawahl wird am Montag, den 03. Juni 2019 um 14.00 Uhr im Kreiswahlausschuss festgestellt. Das amtliche Endergebnis der Gemeinderatswahl wird am Dienstag, den 04. Juni 2019 um 13.30 Uhr im Gemeindewahlausschuss festgestellt. Anschließend veröffentlicht das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement im Rahmen der Reihe „Beiträge zur Statistik“ eine umfassende Darstellung und Analyse der Ergebnisse des Bürgerentscheides. Der Bericht beinhaltet:

 

·         Die Wahlberechtigten und ihre demographische Struktur

·         Die Wahlbeteiligung in den Stadtbezirken

·         Die Ergebnisse insgesamt und differenziert nach den Stadtbezirken

·         Kartographische Darstellungen der Wahlbeteiligung sowie der Stimmenmehrheiten in den Wahlbezirken

·         Eine Betrachtung der Ergebnisse in den Partei-Hochburgen der Bundestagswahl 2017

·         Ein Vergleich von Briefwahl- und Lokalwahlergebnis

·         Ausführliche tabellarische Aufbereitung der Wahlbezirksergebnisse

 

Der Bericht wird im Juli 2019 erhältlich sein und unter den aktuellen Veröffentlichungen des Amtes für Bürgerservice und Informationsmanagement zum Herunterladen bereitstehen. Zusätzlich kann er entweder online oder über die Adresse des Amtes als Druckausgabe bestellt werden.